Die Hygienevorschriften für Friseursalons
vom 08.02.2021 BGW - Auszug
Beim Eintreten in den Salon
1. Es dürfen nur Personen mit Termin oder nach Aufforderung den Salon betreten. Auf Begleitpersonen ist zu verzichten.
2. Sollten Sie Erkältungssymtome haben bitten wir Sie, den Salon nicht zu betreten
3. Alle Personen sollten nach Betreten des Salons die Hände gründlich waschen oder desinfizieren ( 3 ml Händedesinfektionsmittel, 30 Sekunden Einwirkzeit, nicht abwischen)
4. Mindestens OP- Masken oder FFP 2 Masken sind zu tragen
Im Salon
1. Zwischen den Kunden ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu gewährleisten. Angemessene Bewegungsflächen sind zu berücksichtigen
2. Die Adressen sind aufzunehmen
3. im Kassenbereich sollte eine ausreichende Trennung bestehen. 30 cm links und rechts als zusätzlicher Sicherheitsabstand
4. Handdesinfektion, Flüssigseife und Einmalhandtücher (Papier oder Textil) sind bereit zu stellen
5. Türklinken und Knäufe sind mehrmals am Tag zu reinigen
6. Flächendesinfektionsmittel sind nicht notwendig, werden aber von uns weiter benutzt
7. Für Kunden sind immer Umhänge zu tragen
8. Der Kontakt zu nicht gewaschenen Haaren ist zu vermeiden
9. Bei Gesichtsnahen Behandlungen wie Augenbrauen, Wimpern färben und korrigieren, sind zusätzlich Gesichtsschilder zu tragen
10. Werden Zeitschriften und / oder Bewirtung angeboten, sind Hygienemaßnahmen empfohlen, die eine Keimverschleppung verhindern. Hier sollten nochmals zusätzlich die Hände desinfiziert werden
11. Alle Werkzeuge sind laut Vorschrift der BGW zu reinigen
12. Wir werden den erforderlichen Hygienestandard, wie schon die vergangene Zeit praktiziert, beibehalten, da er höher ist, als der von der BGW angeordnete
Lüften
1. Alle 20 Minuten muss der Salon mit einer Stoßlüftung gelüftet werden
2. 3 - 5 min im Winter
3. 10 - 15 min im Sommer
So schaffen wir das zusammen. Danke fürs mitmachen